Hochzeitslexikon von A - Z
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| Begriff |
Definition |
| Aufgebot |
Ein Aufgebot ist die öffentliche Verkündigung einer beabsichtigten Eheschliessung. Durch das Aufgebot soll jedermann Gelegenheit erhalten, noch vor der Durchführung der Eheschliessung eventuelle Ehehindernisse vorzubringen. Zu unterscheiden sind das kirchliche und das staatliche (standesamtliche) Aufgebot.
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